Beschwerdeverfahren nach §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

SIEGENIA achtet die Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden und auch aller Mitarbeitenden entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette. Wir akzeptieren keine Menschen- und Umweltrechtsverletzungen und ergreifen bei Verstößen unverzüglich Gegenmaßnahmen. Hierzu bekennen wir uns auch ausdrücklich in unserer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie, die Sie auf unserer Homepage unter „Unternehmen“ finden.  

SIEGENIA toleriert insbesondere keine Kinder- und Zwangsarbeit, Ungleichbehandlungen von Mitarbeitenden, ein unsicheres Arbeitsumfeld und Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verstößen werden angemessene Abhilfemaßnahmen eingeleitet. 

Damit sich SIEGENIA-Mitarbeitende, Beschäftigte von Unternehmen entlang unserer Lieferketten, sonstige Personen, die potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind, sowie Personen, die Kenntnis von möglichen Missständen haben, an SIEGENIA wenden können, haben wir für Sie ein Beschwerdeverfahren eingerichtet.

Über die unten aufgeführte E-Mail-Adresse können uns mögliche Menschenrechts- und umweltbezogene Risiken bzw. Pflichtverletzungen gemeldet werden: 

whistleblower@siegenia.com

Die Vertraulichkeit der Identität wird gewahrt und der Inhalt der Meldung wird vertraulich behandelt. Weiter tun wir alles Erforderliche, um Personen vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund ihrer Meldung zu schützen. 

Verfahren: 

Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung (spätestens 7 Tage nach Eingang Ihrer Meldung) und der gemeldete Sachverhalt wird umgehend durch ein extra eingerichtetes SIEGENIA-Meldeteam bearbeitet. Die Mitglieder des Meldeteams sind unparteiisch und in Bezug auf die Tätigkeit des Beschwerdeverfahrens nicht weisungsgebunden. 

Es wird geprüft, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Falls erforderlich, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um weitere Informationen zum Sachverhalt einzuholen oder um offene Fragen zu klären. Falls die Meldung nicht in den Anwendungsbereich fällt, werden Sie hierüber informiert. 

SIEGENIA ergreift angemessene Maßnahmen, damit Sie vor Benachteiligung, Bestrafung oder Repressalien aufgrund Ihrer Meldung hinreichend geschützt sind. 

Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass eine konkrete Pflichtverletzung bzw. ein konkretes Risiko besteht, ergreift SIEGENIA unmittelbar und konsequent angemessene Abhilfemaßnahmen. Diese Maßnahmen werden - falls erforderlich - in Absprache mit Ihnen als Beschwerdeführer getroffen und dies - falls erforderlich - unter Einbeziehung der betroffenen Vertragspartner.

Bitte beschreiben Sie uns den Sachverhalt so umfangreich wie möglich. Mit Ihrer Meldung helfen Sie uns, schädigendes Verhalten aufzudecken und dann das Richtige zu tun.

Wilnsdorf, 15.12.2023 
SIEGENIA-AUBI KG