Compliance
360° Raumkomfort.
100 % Verantwortung.
Wir lassen uns gerne messen. Unsere nachhaltige Unternehmensführung ist durch verantwortungsvolles Handeln bestimmt – wir achten konsequent darauf, dass wir stets alle gesetzlichen Vorgaben, regulatorischen Anforderungen und internen Richtlinien einhalten. Unser eigener strenger Verhaltenskodex gibt uns im Umgang untereinander und mit unseren Geschäftspartnern eine klare Orientierung sowie eindeutige Direktiven. Bei SIEGENIA legen wir besonderen Wert auf eine ethisch einwandfreie internationale Zusammenarbeit im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ein für alle zugängliches Hinweisgebersystem erlaubt die Meldung möglicher Verstöße gegen Menschen-, Umwelt- oder Arbeitsrechte. Dass unsere eigenen Ansprüche auch objektiv überprüfbar sind, stellen wir mit Managementsystemen nach ISO-Standard sicher.
Compliance bei SIEGENIA –
Ausdruck einer gelebten Haltung.
Compliance, also die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Bestimmungen, ist Teil der Unternehmenskultur bei SIEGENIA. Bei SIEGENIA gilt der Grundsatz: Keine Toleranz gegenüber Korruption und Bestechung,
Wettbewerbsverstöße, Verstöße gegen Menschenrechte, Verstöße gegen Geldwäschevorgaben, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht sowie andere Verstöße gegen geltendes Recht.
Compliance ist eine Frage der Haltung und Vernunft und geht über die Einhaltung von Recht und Gesetz hinaus. Compliance steht für die klare Bekenntnis zu den SIEGENIA-Werten und -Führungsleitlinien. Compliance bildet die Grundlage all unserer Entscheidungen und Aktivitäten und ist der Schlüssel unseres geschäftlichen Erfolgs.
In unserem Code of Conduct, der weltweit gültig ist, sind unsere Handlungsprinzipien und unsere Haltung zu gesetzlichen Anforderungen sowie ethnischen Fragen festgeschrieben.
Unser Compliance-Management-System.
In unserem Compliance-Management-System (CMS) werden alle Maßnahmen gebündelt, um sicherzustellen, dass unser Handeln mit dem Gesetz und internen Regeln konform ist. An erster Stelle steht das Risikomanagement. Aufbauend darauf sind Unternehmensrichtlinien und Verfahren definiert, für die die Mitarbeitenden weltweit sensibilisiert und geschult werden. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf können sie sich jederzeit an den Bereich Compliance wenden. Über das SIEGENIA-Hinweisgebersystem können sowohl Mitarbeitende als auch externe Personen vertraulich Compliance-Hinweise geben. Komplettiert wird das Maßnahmenbündel mit der Durchführung von Compliance-Kontrollen und dem Reporting an die Geschäftsleitung zur kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung unseres CMS.
Das SIEGENIA-Hinweisgebersystem.
Die Meldung eines konkreten Compliance-Verstoßes oder -Verdachts hilft uns, Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern abzuwenden. Auch für die stetige Verbesserung unseres CMS sind Compliance-Hinweise hilfreich. Das hierfür eingerichtete weltweite Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden und Betroffenen, vertraulich einen Hinweis zu melden.
Das SIEGENIA-Hinweisgebersystem und die Verfahrensordnung finden Sie hier:
Compliance in der Lieferkette.
Die Auswahl und Beurteilung unserer Geschäftspartner ist Teil unseres Compliance-Programms. Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Verhalten ist uns auch über die Unternehmensgrenzen hinaus wichtig. Deshalb haben wir unsere Erwartungshaltung an Lieferanten in einem Lieferantenkodex formuliert.
Darüber hinaus gelten die Grundsätze unseres Code of Conduct (s.o.) für all unsere Geschäftspartner.
SIEGENIA setzt die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, uns hierbei zu unterstützen. Denn nur gemeinsam können wir einen wirksamen Beitrag zur Stärkung von Menschenrechten in den Lieferketten leisten.
In unserer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie ist unser Bekenntnis zum Schutz von Menschenrechten festgehalten. Diese ergänzt unseren geltenden Verhaltenskodex für Lieferanten, unseren Code of Conduct und die Grundsätze unseres CMS. Für die SIEGENIA-Mitarbeitenden sowie die Beschäftigten unserer Geschäftspartner entlang der Lieferkette dient sie zudem als Handlungsrahmen.
Fragen und Antworten
Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen sowie unternehmensinternen Regeln. Das bedeutet, dass alle geschäftlichen Aktivitäten der SIEGENIA GRUPPE und ihrer Mitarbeitenden mit den gesetzlichen Regelungen, dem Code of Conduct und weiterführenden Richtlinien konform sein müssen.
Unsere Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner sind dazu angehalten, mögliche Verstöße gegen Compliance-Vorgaben über das SIEGENIA-Hinweisgebersystem zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten künftig vermieden wird.
- Mitarbeitende, Auszubildende, Praktikanten
- Externe, z.B. Leiharbeitende, Mitarbeitende externer Dienstleister
- Geschäftspartner von Lieferunternehmen und Partnerschaften, Kunden
- Sonstige potenziell betroffene Dritte
Wichtig ist, dass Verstöße gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung (z.B. Diebstahl, Betrug, Bestechung, Kartellabsprachen) oder einen Verstoß gegen sonstige Gesetze oder unternehmensinterne Regeln hindeuten. Dazu gehören z.B. die bewusste und nachhaltige Nichteinhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards oder des Code of Conducts.
Ja. Die Durchführung von Untersuchungen, die Erhebung von Beweisen und das Einleiten ggf. erforderlicher Maßnahmen ist Aufgabe des SIEGENIA-Meldeteams. Dieses erhält – sofern notwendig – Unterstützung von Spezialisten. Jede Meldung wird vertraulich behandelt.
Hinweisgebende, die mögliche Compliance-Fälle nach bestem Wissen und Gewissen melden, haben keine für sie nachteiligen Folgen aufgrund der Meldung zu befürchten.
Der Umgang mit einer Meldung ist in der Verfahrensverordnung detailliert beschrieben. Sie finden diese im Bereich Hinweisgebersystem (s.o.).
Kontakt Bereich Compliance
Dennis Opfer
Compliance Officer
Tel. +49 271 3931-0
human-rights@siegenia.com