Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

gültig für alle Lieferungen ab 01.02.2017

 

1. Geltungsbereich

Für alle Verkäufe gelten unsere nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie in jedem einzelnen Falle von uns schriftlich anerkannt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit Auftragserteilung sind unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Käufer akzeptiert. Alle Angebote sind freibleibend und gelten nur bei sofortiger Zusage des Kunden. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

2. Abbildungen, Masse und technische Informationen

Abbildungen, Masse und Oberflächen sowie alle übrigen Angaben in unseren Katalogen und Dokumentationen sowie im Web-Shop und auf der Web-Seite sind unverbindlich; diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung von uns geändert werden. Aus Druckfehlern können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Verlinkungen im Web-Shop und auf der Web-Seite können auf Websites von Dritten führen. Auf die Inhalte und deren Richtigkeit hat SIEGENIA-AUBI AG keinen Einfluss und kann daher auch keine Verantwortung übernehmen.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen und juristische Personen. In der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen (z.B. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres) können diese Angebote nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nutzen. Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, per Telefon, Fax oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem
Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei SIEGENIA-AUBI AG eingetroffen und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Liefermöglichkeit steht.

4. Offerten

Für eine längere Gültigkeit von Preisen verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Schriftlich mitgeteilte Preise haben 30 Tage Gültigkeit, wenn auf der Offerte nichts anderes vermerkt ist. Alle Angebote gelten nur bei Bestellung der angefragten/offerierten Menge. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

5. Auftragsbestätigung

Unsere Auftragsbestätigungen sind vom Käufer sofort nach Erhalt auf Richtigkeit (vornehmlich der technischen Daten und Masse) zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu reklamieren. Verspätet eingehende Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden.

6. Preise

Unsere Preise gelten grundsätzlich unfrei ab Werk. Die Berechnung erfolgt in CHF zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

7. Mindestfaktura / MwSt

Der Mindestfakturawert beträgt CHF 25.-- netto. Der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz ist in den Preisen nicht eingeschlossen (wird offen verrechnet).

8. Lieferung / Lieferfrist

Alle Lieferungen erfolgen nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Frachtträger, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und völliger Auftragsklarheit und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dabei ist unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkung von Arbeitskampfmassnahmen bzw. andere unvorhersehbare Einwirkungen. Eintretende Hindernisse haben wir dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen der o. a. Umstände unmöglich, werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Der Abnehmer ist bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte kann der Abnehmer nicht geltend machen. Treten die o. a. Umstände beim Abnehmer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

9. Versand / Lieferkosten / Verpackung

Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein sind ab einem Rechnungs-Netto-Endbetrag von CHF 1‘500.-- versandkostenfrei. Davon ausgenommen sind die Lieferkosten an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können (z.B. Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn möglich), sowie Express-Sendungen. Diese Kosten werden auf der Rechnung
separat ausgewiesen. Ohne besondere Vereinbarung mit dem Besteller bestimmt SIEGENIA-AUBI AG Versandart und Versandweg nach eigenem Ermessen. Die Kosten für die Verpackung sind in den Versandkosten miteingerechnet (die Verpackung kann nicht zurückgenommen werden).

10. Umtausch und Rückgabe

Rücknahmen von neuwertiger, ungebrauchter Lagerware in Originalverpackung können nur nach vorheriger Vereinbarung bis 10 Tage ab Erhalt der Ware und mit zwingender Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer akzeptiert werden. Spezialanfertigungen und Waren, welche wir nicht im Lagersortiment führen, können nicht zurückgenommen werden. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm die retournierte Ware rückerstattet. Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instand Stellung den Betrag der Rückerstattung zu kürzen. Ist noch keine Bezahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit.

11. Transportschäden und Verlust der Ware

Im Falle eines Transportschadens oder Verlustes der Ware beim Transport hat uns der Empfänger/Besteller unverzüglich über den Schaden/Verlust schriftlich zu informieren.

12. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Lieferungen an Firmen, mit denen wir noch nicht in Geschäftsverbindung standen, erfolgen gegen Vorauskasse. Im Online-Shop verpflichtet sich der Kunde, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Sonderregelungen mit Skontoabzügen erfolgen lediglich nach Absprache. Sofern eine Rechnung offen steht, für die die Skontofrist abgelaufen ist, darf bei Zahlungen, auch für neuere Rechnungen, kein Skonto mehr abgezogen werden. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen haben ausschliesslich an die Firma SIEGENIA-AUBI AG oder auf deren Konten zu erfolgen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Die Zahlungen sind in CHF zu leisten, sofern keine andere Währung in der Rechnung erscheint. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den ältesten offenen Forderungen verrechnet. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird mit neueren Forderungen verrechnet.
Sämtliche Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde das eingeräumte Zahlungsziel überschreitet bzw. unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht beachtet. Ergibt sich bei längerem Zahlungsverzug die Notwendigkeit eines Mahnbescheides, fallen alle auf dem Konto offenstehenden Rechnungen unter diese Einforderung. Verzugszinsen werden entsprechend verrechnet. Der Versand einer 2. Mahnung generiert per sofort eine Liefersperre. Diese wird nach erfolgtem Kontoausgleich aufgehoben. Ab der 3. Mahnung behält SIEGENIA-AUBI AG sich das Recht vor, die Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten. Treten nach Abschluss des Kaufvertrages in den Verhältnissen des Kunden ungünstige Veränderungen ein, oder sollten uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so behalten wir uns vor, alle Sicherheiten zu ergreifen, die zur Wahrung unserer Interessen notwendig sind. Der Kaufpreis für die gelieferte Ware ist dann sofort fällig und nicht bezahlte Ware, die sich noch am Lager des Käufers befindet, ist uns umgehend zurückzusenden. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch anstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen und nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten und wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu beanspruchen. Wir können ausserdem die Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe verlangen. Bei nicht befriedigender Auskunft behalten wir uns vor, die Ausführung vorliegender Aufträge abzulehnen, falls der Käufer nicht mit der Lieferung durch Vorkasse einverstanden ist. Offener Kredit kann nur so lange gewährt werden, als er uns gesichert erscheint.

13. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Die gelieferten Waren können vom Käufer im Rahmen des Geschäftsverkehrs veräussert oder verarbeitet werden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht, auch nicht, wenn diese zu einer neuen Sache verarbeitet wird. Die Be- oder Verarbeitung erfolgt über den Käufer für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. An dem fertigen Erzeugnis erlangen wir Miteigentum, und zwar im Verhältnis des Wertes des von uns gelieferten Gegenstandes, zum Wert der Gesamtsache zur Zeit der Verarbeitung. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist zur getrennten Aufbewahrung und Lagerung der Vorbehaltsware verpflichtet. Zum Weiterverkauf und zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware ist er ermächtigt mit der Massgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Der Käufer ist nicht berechtig, auf andere Weise über unsere Ware zu verfügen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch
Dritte sind wir vom Käufer unverzüglich zu verständigen. Trotz der Abtretung ist der Käufer berechtigt, die Forderung aus dem
Weiterverkauf einzuziehen. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die Forderungen werden wir nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Nimmt der Käufer vor unserer vollständigen Befriedigung Zahlungen oder anderweitige Deckungsmittel von seinen Schuldnern herein, gilt diese Hereinnahme als für uns treuhänderisch erfolgt.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne für uns bestehende Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden, er gilt dann als Sicherung für unsere Saldoforderung. Nach Bezahlen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu. Übersteigt die uns gemäss vorstehender Vereinbarung zustehende Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 25%, geben wir auf Verlangen die übersteigende Sicherheit frei, jedoch nur für Lieferungen, die voll bezahlt sind.

14. Mängelrügen

Mängelrügen oder Beanstandungen der Menge oder des Gewichtes der Ware oder Preisbeanstandungen müssen uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme - schriftlich mitgeteilt werden. Für verdeckte Mängel bestehen eine Garantiefrist (Rügefrist) von 2 Jahren sowie eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, welche nach Ablieferung der
Ware zu laufen beginnt. Nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware nehmen wir zurück und leisten Ersatz im Umtausch. Weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistung, wie Arbeitslohn, Frachtauslagen oder Verzugstrafen sind nicht möglich. Verspätet eingehende oder von uns nichtverschuldete Reklamationen begründen keine Ersatzleistung. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann SIEGENIA-AUBI AG die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen. Rücksendungen werden nur nach unserer vorangegangenen ausdrücklichen Zustimmung angenommen. Sendungen, die ohne unsere Zustimmung an uns gerichtet werden, stellen wir zur Verfügung. Sind uns in einer Rechnung offensichtliche Irrtümer wir Rechenfehler oder dergleichen unterlaufen, haben wir das Recht, die Rechnung nachträglich richtigzustellen. Dadurch entstehende Differenzbeträge sind mit Verfall der zuerst ausgestellten Rechnung zu bezahlen.

15. Konstruktion

Technische Änderungen, die der Verbesserung bzw. der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, sind uns jederzeit vorbehalten und berechtigen nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.

16. Vertraulichkeit von Daten

Alle persönlichen Daten des Kunden werden von SIEGENIA-AUBI AG vertraulich behandelt und weder an Dritte weitergegeben noch diesen zugänglich gemacht.

17. Urheberrecht

Alle Urheberrechte © gehören der SIEGENIA-AUBI AG, Uetendorf. Für die Dauer des Vertrages erhalten Kunden das nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung des Online-Shops. Alle Rechte an bestehenden oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten sind bei der SIEGENIA-AUBI AG. Jede Verwendung oder Übernahme von Bildern, Zeichnungen, Texten oder Nummern an Dritte sind ohne schriftliche Zustimmung der SIEGENIA-AUBI AG
verboten.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen.